Verordnung / Bewilligung
Für die Durchführung einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes oder einer Fachärztin/ eines Facharztes erforderlich. Bitte bringen Sie diesen zum ersten Termin mit!
Je nach Sozialversicherung oder Art der Verordnung ist das Einholen einer chefärztlichen Bewilligung notwendig. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Kosten / Rückerstattung
Wir sind Wahltherapeutinnen, das heißt am Ende der Therapieeinheit/-serie erhalten Sie eine Honorarnote, die zur Gänze zu bezahlen ist. Anschließend können Sie diese gemeinsam mit dem Überweisungsschein, der Rechnung und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten, wie beim Wahlarzt, einen Teil der Kosten rückerstattet. Sollten Sie Zusatz- oder Unfallversicherungen abgeschlossen haben, können Sie auch dort um Kostenrückerstattung ansuchen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung!
Absage von Terminen
Wir bitten höflich nicht wahrnehmbare Termine mindestens 24h vorher abzusagen. Bei untentschuldigtem Nichterscheinen oder zu späten Absagen, werden wir die versäumte Therapieeinheit mit einem Entfallshonorar in Rechnung stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis!